Manche erbrechtliche Erklärung ist nur beim Notar wirksam, andere ist es freiwillig und dennoch der einfachere Weg. Welche das jeweils sind, steht hier.
Manche erbrechtliche Erklärung ist nur beim Notar wirksam, andere ist es freiwillig und dennoch der einfachere Weg. Welche das jeweils sind, steht hier.
Die erste ist die Vorsorge: Sie wollen regeln, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Ein handschriftliches Testament ist möglich und wirksam, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Ein notarielles Testament hat zwei praktische Vorteile: Der Notar prüft die Formulierung, sodass die Verfügung später nicht auslegungsbedürftig ist, und die Urkunde wird beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung genommen und im Zentralen Testamentsregister vermerkt. Sie kann damit nicht verloren gehen oder verschwinden.
Die zweite Situation ist der Erbfall selbst. Dann geht es um Fristen: Wer die Erbschaft ausschlagen will, hat dafür in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis. Wer sich als Erbe ausweisen muss, braucht meist einen Erbschein — den Antrag dafür nehmen wir auf und reichen ihn beim Nachlassgericht ein.
Wer erbt, erbt auch die Schulden. Ist der Nachlass überschuldet oder unübersichtlich, ist die Ausschlagung oft die richtige Entscheidung. Sie muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden, in öffentlich beglaubigter Form oder zur Niederschrift des Gerichts.
Entscheidend ist die Frist: sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung erfahren haben. Lebte der Erblasser im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, sind es sechs Monate. Verstreicht die Frist, gilt die Erbschaft als angenommen. Eine Ausschlagung lässt sich danach nur noch in engen Ausnahmefällen anfechten.
Bedenken Sie außerdem: Schlagen Sie aus, rücken die nächsten Erben nach, häufig Ihre eigenen Kinder. Für minderjährige Kinder muss dann ebenfalls ausgeschlagen werden, und das braucht in manchen Fällen die Genehmigung des Familiengerichts. Diesen Punkt klären wir im Termin mit.
Um über ein Konto zu verfügen, eine Immobilie umzuschreiben oder einen Vertrag zu kündigen, müssen Erben ihre Stellung nachweisen. Dafür gibt es den Erbschein, den das Nachlassgericht ausstellt. Den Antrag nehmen wir auf, zusammen mit der erforderlichen Versicherung an Eides statt über die Richtigkeit Ihrer Angaben, und reichen ihn beim Gericht ein.
Nicht immer ist ein Erbschein nötig. Liegt ein notarielles Testament vor, genügt es in vielen Fällen — für die Grundbuchberichtigung etwa reicht die notarielle Verfügung mit dem Eröffnungsprotokoll des Gerichts. Das ist der Grund, warum ein notarielles Testament die Erben später Geld und Zeit spart: Sie zahlen keine Erbscheingebühr. Ob es in Ihrem Fall so liegt, sagen wir Ihnen, bevor ein Antrag gestellt wird.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie führt häufig zu einer Erbengemeinschaft — mehrere Personen erben gemeinsam und können nur einstimmig über den Nachlass verfügen. Bei einer Immobilie bedeutet das: verkaufen, vermieten oder umbauen geht nur, wenn alle mitmachen. Das ist der häufigste Grund, warum aus einem Nachlass ein Streit wird.
Ein Testament kann das anders ordnen. Möglich sind die Einsetzung bestimmter Erben und die Bestimmung von Quoten, Vermächtnisse einzelner Gegenstände, die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, eine Vor- und Nacherbfolge sowie Teilungsanordnungen, die festlegen, wer welchen Gegenstand erhält. Verheiratete errichten oft ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Partner gegenseitig einsetzen und die Kinder als Schlusserben bestimmen — bekannt als Berliner Testament. Es hat eine Bindungswirkung, die man kennen sollte, bevor man es errichtet: Der überlebende Partner kann später in der Regel nicht mehr frei ändern.
Anders als ein Testament ist ein Erbvertrag ein Vertrag zwischen mindestens zwei Personen und wird notariell bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Beteiligten geschlossen. Was darin vertragsmäßig vereinbart ist, kann einseitig nicht mehr geändert werden — ein Widerruf ist nur möglich, wenn er im Vertrag vorbehalten wurde, oder durch Aufhebung mit allen Beteiligten.
Diese Bindung ist der eigentliche Grund für einen Erbvertrag. Typische Fälle: Ein Kind übernimmt den Betrieb oder den Hof und pflegt die Eltern, im Gegenzug wird es verbindlich als Erbe eingesetzt. Oder ein unverheiratetes Paar sichert sich gegenseitig ab, wo das gesetzliche Erbrecht nicht greift. Wer sich Änderungsmöglichkeiten offenhalten will, ist mit einem Testament besser bedient.
Kinder und Ehepartner haben einen Pflichtteil. Er lässt sich durch ein Testament nicht ausschließen und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, zu zahlen in Geld. Bei einem Nachlass, der überwiegend aus einem Unternehmen oder einer Immobilie besteht, kann dieser Anspruch dazu führen, dass das Erbe verkauft werden muss, um ihn zu erfüllen.
Ein Pflichtteilsverzicht verhindert das. Er wird notariell beurkundet und meist gegen eine Abfindung erklärt, häufig im Zusammenhang mit einer Übergabe zu Lebzeiten, wenn ein Kind die Immobilie erhält und die Geschwister dafür verzichten. Weiter geht der vollständige Erbverzicht: Wer ihn erklärt, wird behandelt, als hätte er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht gelebt. Beide Erklärungen sind endgültig, deshalb belehren wir vor der Beurkundung ausführlich über die Folgen, auch über die für die eigenen Kinder.
Nichts davon muss vollständig sein. Wir arbeiten mit dem, was da ist, und sagen Ihnen, was noch gebraucht wird.
Im Erbfall zählen Fristen, und viele davon laufen, bevor man von ihnen weiß. Die sechs Fragen hier decken das Wichtigste ab. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Frist für Sie läuft, rufen Sie an, bevor Sie etwas unterschreiben oder auf ein Konto zugreifen.
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und bemessen sich am Wert Ihres Vermögens, wobei Schulden abgezogen werden. Sie sind bundesweit einheitlich und nicht verhandelbar. Ein Einzeltestament ist günstiger als ein gemeinschaftliches. Wichtig für den Vergleich: Ein notarielles Testament erspart den Erben später häufig die Kosten des Erbscheins.
Nein, es ist gleich wirksam, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Die Unterschiede liegen anderswo: Beim handschriftlichen Testament trägt der Verfasser das Risiko unklarer Formulierungen, und das Dokument muss gefunden werden. Ein notarielles Testament wird beim Amtsgericht verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert.
In der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren haben. Sechs Monate gelten, wenn der Erblasser im Ausland lebte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielten. Verstreicht die Frist, ist die Erbschaft angenommen.
Von der Erbfolge ausschließen ja, vom Pflichtteil grundsätzlich nicht. Kinder behalten einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Eine vollständige Entziehung ist nur in den engen gesetzlichen Ausnahmefällen möglich. Der übliche Weg ist ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht, den das Kind erklärt, meist gegen Abfindung.
Zwei Punkte. Erstens die Bindungswirkung: Nach dem Tod des ersten Partners kann der überlebende in der Regel nicht mehr frei ändern, auch wenn sich die Verhältnisse ändern. Zweitens die Steuer: Weil das Vermögen zweimal übergeht, erst auf den Partner, dann auf die Kinder, werden die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall nicht genutzt. Bei größeren Vermögen lohnt es, das vorher durchzurechnen.
Nein. Nichtehelichen Partnern steht kein gesetzliches Erbrecht zu, unabhängig davon, wie lange sie zusammengelebt haben. Ohne Testament oder Erbvertrag erben die Verwandten. Auch steuerlich ist die Lage ungünstig: Der Freibetrag ist deutlich niedriger als bei Ehepartnern. Beides lässt sich regeln, aber nur vorher.
Für einen Termin erreichen Sie die Geschäftsstelle Sonneberg unter 03675 89190 und die Zweigstelle Neuhaus unter 03679 724666. Bei fristgebundenen Erklärungen wie einer Erbausschlagung ist der Anruf der schnellere Weg.