Tätigkeitsbereiche eines Notars: sieben Wege, sieben Urkunden.

Manche Verträge gelten erst, wenn ein Notar sie beurkundet hat. Welche das sind und was dabei passiert, steht auf den folgenden Seiten.

Termin vereinbaren

Wann das Gesetz eine notarielle Urkunde verlangt.

Eine Beurkundung ist immer dann vorgeschrieben, wenn eine Entscheidung schwer zurückzunehmen ist. Beim Grundstückskauf, weil es um das größte Vermögen der meisten Menschen geht. Beim Ehevertrag, weil er den gesetzlichen Güterstand verändert. Bei der GmbH-Gründung, weil eine juristische Person entsteht, für die andere haften. In diesen Fällen prüft der Notar den Vertrag, erklärt beiden Seiten die Folgen und beurkundet erst danach.

Neben der Beurkundung gibt es die Beglaubigung. Dabei bestätigt der Notar nur die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Das ist der kürzere Weg und für viele Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister genau der richtige.

Was in Ihrem Fall nötig ist, lässt sich am Telefon in wenigen Minuten klären.

Häufig gestellte Fragen.

Fragen, die vor der Wahl des Themas kommen.

Nicht jede Frage lässt sich einem der sieben Bereiche zuordnen. Die folgenden vier tauchen am häufigsten auf, bevor überhaupt feststeht, worum es geht. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Notar brauchen, rufen Sie an. Diese Auskunft kostet nichts.

Das Gesetz schreibt die Beurkundung für bestimmte Geschäfte vor, unter anderem für Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Erbverträge, GmbH-Gründungen und Anteilsabtretungen. Für Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister genügt eine beglaubigte Unterschrift. In allen anderen Fällen ist eine notarielle Urkunde freiwillig — sie schafft dann Beweiskraft und ist vollstreckbar.

Ja. Die freie Notarwahl gilt bundesweit, und weil die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, kostet dasselbe Geschäft bei jedem Notar gleich viel. Praktisch ist die Nähe zum Grundbuchamt und zum Registergericht, weil der Vollzug dann kürzere Wege hat.

Nicht zwingend. Der Notar prüft den Vertrag und belehrt beide Seiten über die Folgen. Er darf aber keine Partei vertreten. Wenn Sie eine einseitige Interessenvertretung brauchen, etwa in einem Streitfall, ist der Anwalt der richtige Weg — und beides schließt sich nicht aus.

Sie schildern das Vorhaben, wir sagen Ihnen, welche Form nötig ist, welche Unterlagen wir brauchen und wie der weitere Ablauf aussieht. Für ein solches Gespräch braucht es nichts vorzubereiten.