Peter Freiberg und Waldemar Käb beurkunden Verträge, nehmen Erklärungen auf und beglaubigen Unterschriften. Die Geschäftsstelle liegt in Sonneberg, die Zweigstelle in Neuhaus am Rennweg.
Peter Freiberg und Waldemar Käb beurkunden Verträge, nehmen Erklärungen auf und beglaubigen Unterschriften. Die Geschäftsstelle liegt in Sonneberg, die Zweigstelle in Neuhaus am Rennweg.
Beim Grundstückskauf, beim Ehevertrag, bei der GmbH-Gründung schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor. Der Grund ist nicht die Form. Vor der Unterschrift soll jemand prüfen, ob der Vertrag rechtlich Bestand hat, und beiden Seiten erklären, worauf sie sich einlassen, auch der Seite, die den Entwurf nicht bezahlt. Diese Aufgabe hat der Staat dem Notar übertragen. Er ist Träger eines öffentlichen Amtes, an das Gesetz gebunden und nach § 18 BNotO zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihm im Amt bekannt wird.
Die folgenden Tätigkeitsbereiche deckt das Amt ab. Wenn Sie nicht sicher sind, wohin Ihr Vorhaben gehört, rufen Sie an. Die Zuordnung klären wir am Telefon.
Kaufverträge, Übergabe- und Tauschverträge, Grundschulden, Dienstbarkeiten. Der Notar entwirft die Urkunde, belehrt beide Seiten und veranlasst die Eintragung im Grundbuch.
Gesellschaftsgründung, Anteilsabtretung, Gesellschafterbeschlüsse, Umwandlungen, Unternehmenskaufverträge, Anmeldungen zum Handelsregister.
Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, Partnerschaftsvertrag, Adoption. Vereinbarungen über Vermögen und Unterhalt bedürfen der Beurkundung.
Testament, Erbvertrag, Erbausschlagung, Erbscheinsantrag, Erb- und Pflichtteilsverzicht. Ein notarielles Testament ersetzt in vielen Fällen den Erbschein.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung. Wer vorher regelt, wer im Notfall entscheidet, erspart den Angehörigen ein Betreuungsverfahren.
Unterschriftsbeglaubigung und Abschriftsbeglaubigung. Meist geht das ohne langen Termin, oft am selben Tag.
Erstanmeldung zum Vereinsregister, Vorstands- und Satzungsänderungen. Anmeldungen zum Vereinsregister müssen beglaubigt eingereicht werden.
Der Ablauf ist bei fast allen Beurkundungen gleich. Er dauert je nach Vorhaben zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen.
Die meisten Menschen kommen einmal oder zweimal im Leben zum Notar. Deshalb sind die Fragen fast immer dieselben: Was kostet das, was muss ich mitbringen, wie lange dauert es. Hier stehen die Antworten. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an. Eine Auskunft am Telefon kostet nichts.
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert, also zum Beispiel nach dem Kaufpreis oder dem Vermögen. Der Notar ist verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren zu erheben; Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam. Bei jedem Notar in Deutschland zahlen Sie für dasselbe Geschäft dasselbe.
Das hängt vom Vorhaben ab. Für einen Grundstückskaufvertrag brauchen wir die Grundbuchdaten, die Personalien beider Seiten, den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten. Für ein Testament genügen Ihre Personalien und Ihre Vorstellungen. Rufen Sie vorher an, dann bekommen Sie die passende Liste.
Für Beglaubigungen ist meist innerhalb weniger Tage ein Termin frei. Beurkundungen brauchen länger, weil der Entwurf vorher erstellt und den Beteiligten zugeleitet werden muss. Bei Verbraucherverträgen sieht das Gesetz eine Regelfrist von zwei Wochen zwischen Entwurf und Beurkundung vor.
Beide. Der Notar vertritt keine Partei, sondern betreut alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Er muss auch die Seite belehren, die den Entwurf nicht angefordert hat, und auf Risiken hinweisen, die gegen die Interessen des Auftraggebers sprechen.
Beurkundungen finden in der Geschäftsstelle in Sonneberg oder in der Zweigstelle in Neuhaus am Rennweg statt. Wo Sie wohnen, spielt dafür keine Rolle. Der Amtsbereich umfasst den Bezirk des Amtsgerichts Sonneberg.
Ja. Der Notar ist nach § 18 BNotO zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihm in Ausübung seines Amtes bekannt wird. Diese Pflicht gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bleibt nach dem Ende des Amtes bestehen.
Für einen Termin erreichen Sie die Geschäftsstelle Sonneberg unter 03675 89190 und die Zweigstelle Neuhaus unter 03679 724666. Über das Formular können Sie eine Terminanfrage oder eine allgemeine Frage schicken.
Cuno-Hoffmeister-Straße 12, 96515 Sonneberg. Telefon 03675 89190, Fax 03675 891910, freibergundkaeb@notare-sonneberg.de. Geöffnet Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr. Termine vereinbaren Sie vorab telefonisch. [Hinweise zu Parkmöglichkeiten und Barrierefreiheit vom Kunden ergänzen.]
Sonneberger Straße 28, 98724 Neuhaus am Rennweg. Telefon 03679 724666, Fax 03679 724667, freibergundkaeb@notare-neuhaus.de. Geöffnet Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 14 Uhr. Termine vereinbaren Sie vorab telefonisch. [Hinweise zu Parkmöglichkeiten und Barrierefreiheit vom Kunden ergänzen.]