Unterschrift beglaubigen lassen: meist eine Sache von Minuten.

Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Was Sie dafür mitbringen, steht hier.

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Beglaubigung oder Beurkundung: der Unterschied entscheidet über die Dauer.

Bei einer Beglaubigung prüft der Notar nur die Echtheit — dass Sie es waren, die unterschrieben haben, oder dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Den Inhalt des Dokuments prüft er nicht und verantwortet ihn nicht. Deshalb geht es schnell, und deshalb sind die Gebühren niedrig.

Bei einer Beurkundung entwirft und prüft der Notar den Vertrag, liest ihn vollständig vor und belehrt die Beteiligten über die Folgen. Das braucht Vorlauf und einen richtigen Termin.

Für Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister genügt die Beglaubigung. Für Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Erbverträge und GmbH-Gründungen ist die Beurkundung vorgeschrieben. Wenn Sie nicht sicher sind, was in Ihrem Fall verlangt wird: Auf dem Formular oder im Anschreiben der Behörde steht es meist. Andernfalls klären wir es am Telefon.

Unterschrift auf einem Dokument beim Notar

Unterschriftsbeglaubigung: unterschrieben wird vor dem Notar.

Der Notar bestätigt, dass die Unterschrift von der Person stammt, die er identifiziert hat. Dazu unterschreiben Sie in seiner Gegenwart oder erkennen eine bereits geleistete Unterschrift ausdrücklich als Ihre an. Mitbringen müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und das Dokument, vollständig ausgefüllt und noch nicht unterschrieben.

Gebraucht wird das vor allem bei Anmeldungen zum Handelsregister und zum Vereinsregister, bei Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt, bei Erbausschlagungen und bei Vollmachten, die gegenüber Banken oder Behörden verwendet werden. Handelt jemand für eine Gesellschaft oder einen Verein, bringen Sie bitte auch den Nachweis der Vertretungsbefugnis mit, etwa den aktuellen Registerauszug.

Beglaubigte Kopie: das Original bleibt bei Ihnen.

Viele Stellen verlangen einen Nachweis, wollen aber das Original nicht behalten — Hochschulen bei Zeugnissen, Behörden bei Urkunden, Banken bei Ausweisdokumenten. Dafür gibt es die beglaubigte Abschrift: Der Notar vergleicht die Kopie mit dem Original und bestätigt die Übereinstimmung. Das Original nehmen Sie wieder mit.

Mitbringen müssen Sie das Original. Eine Kopie einer Kopie lässt sich nicht beglaubigen. Bei fremdsprachigen Dokumenten beglaubigen wir die Übereinstimmung der Kopie, nicht den Inhalt — eine Übersetzung ist Sache eines vereidigten Übersetzers.

Soll ein Dokument im Ausland verwendet werden, ist häufig eine Überbeglaubigung nötig, in vielen Ländern in Form einer Apostille. Sagen Sie uns das vorher, dann bereiten wir das Dokument passend vor.

Häufig gestellte Fragen.

Was Sie vor dem Weg zu uns wissen sollten.

Bei Beglaubigungen scheitert der Termin meist an Kleinigkeiten: Der Ausweis ist abgelaufen, das Dokument ist schon unterschrieben, oder es ist nur eine Kopie da. Die vier Fragen hier verhindern das. Rufen Sie im Zweifel kurz an.

Für einfache Beglaubigungen ist meist innerhalb weniger Tage ein Termin frei, teilweise geht es auch spontan während der Öffnungszeiten. Rufen Sie vorher an, damit Sie nicht warten müssen und wir Ihnen sagen können, was Sie mitbringen sollen.

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bundesweit einheitlich. Für eine Unterschriftsbeglaubigung fällt eine wertabhängige Gebühr mit gesetzlichem Mindest- und Höchstbetrag an; sie liegt deutlich unter der einer Beurkundung. Für beglaubigte Abschriften wird nach Seiten abgerechnet.

Besser nicht. Bei einer Unterschriftsbeglaubigung soll die Unterschrift vor dem Notar geleistet werden. Eine bereits geleistete Unterschrift kann in der Regel anerkannt werden, aber der einfachere Weg ist, das Dokument unterschriftsreif und unsigniert mitzubringen.

Nein. Bei einer Beglaubigung wird nur die Echtheit der Unterschrift oder die Übereinstimmung mit dem Original bestätigt. Ob der Inhalt richtig, sinnvoll oder rechtlich wirksam ist, prüft der Notar dabei nicht. Wenn Sie eine inhaltliche Prüfung brauchen, sagen Sie das — dann sprechen wir über eine Beurkundung.

Rufen Sie an, dann wissen Sie, was Sie mitbringen.

Geschäftsstelle Sonneberg: 03675 89190, geöffnet Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr. Zweigstelle Neuhaus am Rennweg: 03679 724666, geöffnet Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 14 Uhr.

Bitte nutzen Sie dieses Formular nur für allgemeine Anfragen und die Terminvereinbarung. Übermitteln Sie hierüber keine Dokumente und keine vertraulichen Angaben. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, ein Ende-zu-Ende-Schutz besteht jedoch nicht.

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